Angebliche Terrorunterstützung: Lange Haftstrafen für junge Tschechen in Türkei

Markéta Všelichová und Miroslav Farkas (Foto: Sirnak Police, Mete Sohtaoğlu)

Zwei junge Tschechen, Markéta Všelichová und Miroslav Farkas, sind am Mittwoch in der Türkei zu langjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Ihnen wird die Mitgliedschaft in der Kurdenmiliz YPG vorgeworfen. Die beiden Tschechen waren im November an der türkisch-irakischen Grenze verhaftet worden, angeblich mit Propagandamaterial der YPG. Všelichová und Farkas sagen jedoch, sie hätten im nordirakischen Kriegsgebiet ein „Feldlazarett“ aufbauen wollen.

Markéta Všelichová und Miroslav Farkas  (Foto: Sirnak Police,  Mete Sohtaoğlu)
Kurz nur währte die Hoffnung am Mittwoch für die beiden jungen Tschechen. Wenige Stunden nach Prozessbeginn sprach das Gericht in der der südosttürkischen Provinzstadt Şırnak das Urteil: sechs Jahre und drei Monate Haft. Laut dem Richterspruch sollen Markéta Všelichová und Miroslav Farkas Mitglieder der Kurdenmiliz YPG gewesen sein. Und die gilt in der Türkei als Terrororganisation. Im Raum standen deswegen sogar bis zu 15 Jahre Gefängnis.

Die Behauptung der beiden Tschechen, sie hätten im Nordirak nur ein Feldlazarett aufbauen wollen, überzeugte die türkische Seite wohl nicht. Janusz Konieczný ist ein enger Freund der beiden und unterstützt sie auch derzeit in ihrer schweren Lebenslage:

Şırnak  (Foto: Timo Roller,  CC BY 3.0)
„Das Urteil ist eine große Ungerechtigkeit. Denn das Gericht hat genügend klare und aussagekräftige Beweise erhalten, dass Miroslav und Markéta nur aus humanitären Gründen in den Nahen Osten gefahren sind. Sie sind jetzt sehr enttäuscht, verärgert und verbittert. Aber wir müssen weiterkämpfen, es ist noch nichts zu Ende.“

Die Fernsehreporterin Dana Zlatohlávková war am Mittwoch bei dem Verfahren in Şırnak zugegen. Anders im Übrigen als die beiden Angeklagten – diese wurden nur per Videokonferenz zugeschaltet aus ihrem Gefängnis in der Stadt Van, rund 400 Kilometer entfernt. Zlatohlávková schilderte dem Tschechischen Rundfunk den Ablauf der Gerichtsverhandlung:

„Die türkische Seite hat nicht für eine Übersetzung ins Tschechische gesorgt. Bei den ersten beiden Anhörungen hatten die Familien beider einen Dolmetscher bezahlt. Diesmal gab es nur einen Dolmetscher ins Englische. Beide erhielten indes die Möglichkeit, sich zu äußern. Dann bekam ihr türkischer Anwalt das Wort. Seine Rede wurde aber zum Beispiel nicht ins Englische übersetzt. Markéta Všelichová und Miroslav Farkas haben also gar nicht verstehen können, in welcher Weise ihr Anwalt sie verteidigt hat.“

Lubomír Zaorálek  (Foto: ČTK)
Auch deswegen haben tschechische Diplomaten nun den beiden Verurteilten empfohlen, in Berufung zu gehen. Sogar Außenminister Lubomír Zaorálek will sich für ein faires Verfahren nächster Instanz einsetzen. Für ihn sei das Urteil eine herbe Enttäuschung, hatte der Sozialdemokrat am Mittwoch geschrieben. Zaorálek kündigte an, seinen Amtskollegen Mevlüt Çavuşoğlu in Ankara anzurufen.

„Ich werde alles unternehmen, damit die Sache gründlich von einem Berufungsgericht geprüft wird. Und ich glaube, dass ein Gericht höherer Instanz zu einem anderen Urteil kommt. Wir werden natürlich weiter konsularisch beistehen und sind auch schon länger in regelmäßigem Kontakt mit beiden“, so der Außenminister.

Kurdenmiliz YPG  (Foto: Kurdishstruggle,  CC BY 2.0)
Zwischen Tschechien und der Türkei besteht ein Auslieferungsabkommen. Das heißt: Prinzipiell kann Prag darum ersuchen, dass Markéta Všelichová und Miroslav Farkas ihre Haftstrafe in Tschechien absitzen. Und theoretisch wäre dann sogar eine Begnadigung vonseiten des tschechischen Staatspräsidenten möglich – denn die YPG gilt hierzulande nicht als Terrororganisation. Allerdings befürchten Juristen und Politologen dann, dass ein solcher Schritt die türkische Seite provozieren würde – möglicherweise zum Nachteil künftiger vergleichbarer Fälle.