Verfassungsgericht stärkt Rentner mit Zuverdienst

Eine Besteuerung von Rentnern, die samt Zuverdiensten mehr als 840.000 Kronen (31.000 Euro) jährlich zur Verfügung haben, ist verfassungswidrig. Dies hat das tschechische Verfassungsgericht am Mittwoch bestätigt. Der Teil des Gesetzes zur Einkommenssteuer, der die bisherige Besteuerung der Rentner festschrieb, stehe im Widerspruch zum Gleichheitsgebot und dem Verbot der Diskriminierung, so das Gericht.

In der Praxis betrifft das Urteil jedoch nur rund 2000 Menschen, die in ihrer Rente unternehmerisch tätig sind, arbeiten oder Mieteinnahmen beziehen. Ansonsten leben Rentner in Tschechien weitgehend steuerfrei.